Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für “WeLa – Lastenräder für Weimar”

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Verleihsystem „WeLa“ regeln die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Benutzung, Haftung und Abwicklung des WeLa-Lastenrades.

§ 1 Buchung und Anmietung des WeLa-Lastenrades

1) Die Buchung des Lastenrades erfolgt nur schriftlich per Internet. Nur derjenige, der zum Zeitpunkt der Buchung das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann Nutzer:in werden.


2) Die Bestätigung des Antrages durch die Verleihstation erfolgt durch die schriftliche Buchungsbestätigung. Diese ist, nebst Ausweisdokumenten bei der ersten Buchung, bei Abholung des Lastenrades vorzuzeigen.

 

§ 2 Nutzung des WeLa Lastenrades

1) Das Lastenrad darf nur an Personen herausgegeben werden, die in der Lage sind, das Fahrrad sicher zu führen und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss stehen.


2) Ein Umbau des Lastenrades ist nicht gestattet.


3) Gegenstände dürfen nur in geeignetem Umfang und ordnungsgemäß befestigt transportiert werden.


4) Vor Antritt der Fahrt hat der:die Nutzer:in die Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit des Lastenrades samt Zubehör zu überprüfen und eventuelle Mängel der Verleihstation unverzüglich anzuzeigen.


5) Mit Fahrtantritt erkennt der:die Nutzer:in an, dass er:sie das Lastenrad samt Zubehör in einem verkehrssicheren und funktionstüchtigen Zustand erhalten hat.


6) Tritt während der Nutzung ein Mangel auf, der die Verkehrssicherheit des Lastenrades beeinträchtigt, so hat der:die Mieter:in dies unverzüglich der Verleihstation mitzuteilen und die Nutzung des Lastenrades sofort zu beenden. In diesem Falle wird eine Abholung durch die Verleihstation gewährleistet. Auch Schäden wie beispielsweise an den Reifen, Felgen oder der Gangschaltung sind unverzüglich zu melden.


7) Der:Die Nutzer:in verpflichtet sich, während der Nutzung des Lastenrades die Straßenverkehrsordnung und sonstige Ordnungsvorschriften zu befolgen.


8) Die Nutzung des Lastenrades ist ausschließlich für private Zwecke gestattet. Die Nutzung des Lastenrades für kommerzielle Zwecke oder Parteiveranstaltungen und ähnlichem ist nicht gestattet.


9) Eine Weitervermietung ist nicht gestattet.


10) Bei Verstoß gegen die Nutzungsvorschriften ist die Verleihstation berechtigt, die Nutzerdaten des:der Nutzer:in zu sperren und ihm die weitere Benutzung des Lastenrades zu untersagen.

§ 3 Abstellen des WeLa Lastenrades

1) Der:Die Nutzer:in ist verpflichtet, das Lastenrad bei jedem Parken mit dem zugehörigen Schloss an einem festen Gegenstand abzuschließen. Über Nacht darf das Lastenrad nur in gesicherten und abgeschlossenen Räumen oder Garagen untergestellt werden. Schlüssel, Akku, Ladegerät und Display sind zu entfernen und separat aufzubewahren. Kommt es hier zu Zuwiderhandlung bzw. zum Diebstahl durch falsches Abstellen haftet der Nutzer in vollem Umfang des Kaufpreises.


2) Der:Die Mieter:in verpflichtet sich, das Lastenrad den Regeln der Straßenverkehrsordnung und sonstigen Ordnungsvorschriften entsprechend zu parken.


3) Einen Diebstahl des Lastenrades während der Nutzungsdauer hat der Nutzer unverzüglich und ausschließlich nur an die Verleihstation zu melden. Die polizeiliche Meldung erfolgt durch die Verleihstation.

§ 4 Haftung

1) Für Schäden an transportierten Gegenständen ist die Haftung durch den Verleihservice ausgeschlossen.


2) Im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Lastenrades wird ebenfalls keine Haftung seitens des Verleihsystems übernommen.

§ 5 Verhalten bei Unfall

1) Bei einem Unfall, bei dem außer der:dem Nutzer:in auch das Eigentum Dritter oder andere Personen beteiligt sind, ist der:die Nutzer:in verpflichtet, unverzüglich die Polizei und auch die Verleihstation zu verständigen.


2) Missachtet der:die Nutzer:in diese Mitteilungspflicht, so haftet er:sie gegenüber der Verleihstation für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden im vollen Umfang bis zum Neupreis bzw. Kosten der Wiederanschaffung.

§ 6 Allgemeine Schlussbestimmungen

1) Die Verleihstation ist berechtigt, die persönlichen Daten des:der Nutzer:in für das Mietgeschäft zu speichern.


2) Es gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten, die aus der Inanspruchnahme der Leistungen der Verleihstation entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.


3) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.


4) Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen berührt im Übrigen nicht deren Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.